Stand: 16. August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter churchflow.de und den zugehörigen Adressen bereitgestellten Anwendungen („ChurchFlow"). Anbieter sind Andy Fröse und Lukas Gwinner, Düningshof 12, 33729 Bielefeld („wir").
Vertragspartner ist zum einen die Gemeinde beziehungsweise Organisation, für die ein Zugang eingerichtet wird, zum anderen jede Person, die ein persönliches Benutzerkonto anlegt („Nutzerin" oder „Nutzer").
Wir stellen webbasierte Anwendungen für die Organisation von Gemeindearbeit bereit, unter anderem für Termine, Gruppen und Dienstpläne, Bekanntmachungen, Beiträge, Medienarchive, Freizeiten, Raumplanung und Bildschirmanzeigen. Welche Anwendungen einer Gemeinde zur Verfügung stehen, legen wir gemeinsam mit der Gemeinde fest.
ChurchFlow wird laufend weiterentwickelt. Wir dürfen Funktionen ergänzen, ändern und — soweit dies für Nutzerinnen und Nutzer zumutbar ist — auch entfernen. Wesentliche Änderungen kündigen wir vorher an.
Der Vertrag kommt zustande, wenn ein Konto angelegt und — bei der Selbstregistrierung — die E-Mail-Adresse bestätigt wurde, beziehungsweise wenn wir einer Gemeinde einen Zugang einrichten.
Ein Konto ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Passwörter sind sicher zu wählen und geheim zu halten. Wer den Verdacht hat, dass Unbefugte Zugriff auf das Konto erlangt haben, informiert uns bitte umgehend.
Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffend sein. Jede Person gehört genau einer Organisation an; über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Gemeinde.
Bei der Nutzung ist es insbesondere untersagt,
Für eingestellte Inhalte ist die einstellende Person verantwortlich. Wer uns auf einen rechtswidrigen Inhalt hinweist, erreicht uns unter info@churchflow.de.
ChurchFlow wird derzeit unentgeltlich bereitgestellt. Sollten künftig entgeltliche Leistungen angeboten werden, teilen wir dies rechtzeitig vorher mit; entgeltliche Leistungen kommen nur durch eine gesonderte Vereinbarung zustande.
Wir bemühen uns um einen möglichst durchgehenden Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Störungen können zu Unterbrechungen führen. Planbare Unterbrechungen legen wir nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung.
Die Inhalte, die eine Gemeinde oder eine Nutzerin einstellt, bleiben ihr zugeordnet. Wir erhalten daran nur die Nutzungsrechte, die für den Betrieb der Anwendungen erforderlich sind (Speichern, Anzeigen, Sichern).
Wir führen regelmäßige Sicherungen durch, ersetzen aber keine eigene Datensicherung der Gemeinde. Für unwiederbringlich verlorene Daten haften wir nur nach § 8.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe die Datenschutzerklärung.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Wer schuldhaft gegen § 4 verstößt, stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzerinnen und Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen lassen; eine formlose Nachricht an info@churchflow.de oder an die Administration der eigenen Gemeinde genügt. Wir können das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 4 dürfen wir ein Konto vorübergehend sperren oder außerordentlich kündigen. Vor einer dauerhaften Sperrung werden Betroffene angehört, soweit dies zumutbar ist.
Nach Beendigung werden die Kontodaten gelöscht. Inhalte, die zur Gemeinde gehören, bleiben bei dieser.
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an einen geänderten Leistungsumfang erforderlich ist. Über Änderungen informieren wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail oder Hinweis in der Anwendung. Wer nicht widerspricht, stimmt zu; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Bei Widerspruch endet das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Bielefeld.